KI-Kennzeichnungspflicht: Was Handwerker und Dienstleister jetzt wissen sollten
KI ist längst im Handwerk und bei Dienstleistern angekommen. Texte für die Webseite, Social-Media-Beiträge, Bilder für Facebook und Instagram, Chatbots oder sogar Videos lassen sich heute mit künstlicher Intelligenz erstellen.
Doch seit 2. August 2026 gelten weitere Transparenzvorgaben des europäischen AI Act. Und die betreffen nicht nur große Konzerne und Softwareunternehmen. Auch kleine und mittelständische Betriebe sollten wissen, wann beim Einsatz von KI Transparenz erforderlich ist.
Was ist der AI Pact?
Der AI Pact – auf Deutsch KI-Pakt – ist keine zusätzliche Kennzeichnungspflicht, sondern eine freiwillige Initiative der Europäischen Kommission. Unternehmen sollen sich frühzeitig mit dem AI Act beschäftigen, Regeln für den eigenen KI-Einsatz entwickeln und Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI sensibilisieren.
Für einen Handwerksbetrieb oder Dienstleister bedeutet das vor allem
Nicht einfach KI einsetzen – sondern wissen, wo und wie sie im Unternehmen eingesetzt wird.
Muss jetzt jedes KI-Bild und jeder KI-Text gekennzeichnet werden?
Nein. Genau hier entstehen derzeit viele Missverständnisse.
Der AI Act schreibt nicht pauschal vor, dass jeder mit KI formulierte Facebook-Beitrag oder jeder KI-unterstützte Werbetext mit einem großen Hinweis „KI-generiert“ versehen werden muss.
Besondere Transparenzpflichten bestehen beispielsweise bei Deepfakes, bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten sowie bei KI-generierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn keine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Auch wenn Menschen direkt mit bestimmten KI-Systemen interagieren, muss dies transparent gemacht werden.
Ein paar einfache Beispiele aus der Praxis
KI hilft beim Schreiben eines Werbetextes:
Der Unternehmer prüft und überarbeitet den Text anschließend selbst. Daraus folgt nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht.
KI erstellt ein offensichtlich künstliches Werbemotiv:
Auch hier bedeutet der Einsatz von KI nicht automatisch, dass jedes Motiv sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden muss.
Ein echtes Foto oder Video einer Person wird mit KI so verändert, dass etwas täuschend echt dargestellt wird, das tatsächlich nicht passiert ist:
Hier kann die Deepfake-Regelung greifen und eine klare Kennzeichnung erforderlich sein.
Ein KI-Chatbot kommuniziert selbstständig mit Kunden:
Der Nutzer muss grundsätzlich erkennen können, dass er mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommuniziert.
Was sollten kleine Unternehmen jetzt tun?
Keine Panik – aber auch nicht einfach ignorieren.
Wer KI für Marketing, Webseite, Kundenkommunikation oder interne Prozesse verwendet, sollte sich zumindest drei Fragen stellen:
Wo setzen wir KI ein? Wer kontrolliert die Ergebnisse? Und wo müssen Kunden erkennen können, dass KI eingesetzt wurde?
Gerade für Handwerker, Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister muss daraus kein kompliziertes Regelwerk werden. Eine einfache interne KI-Richtlinie und ein bewusster Umgang mit KI-generierten Inhalten können bereits viel Klarheit schaffen.
KI nutzen – aber richtig
Künstliche Intelligenz bietet gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen enorme Möglichkeiten. Sie kann Marketing schneller machen, Ideen liefern, Arbeitsabläufe vereinfachen und Kosten reduzieren.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob Unternehmen KI einsetzen.
Entscheidend ist, wie sie KI einsetzen.
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