Barrierefreiheit / Hinweise nach BFSG
Stand: 25.03.2026
Die Inhalte auf schaufensterbummel.online stellen ein redaktionelles, informationsorientiertes Online-Angebot dar. Ziel ist es, regionale Unternehmen, Angebote und Informationen strukturiert darzustellen und zugänglich zu machen.
Wir sind bemüht, die Webseite im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (EU) 2019/882 möglichst barrierearm zugänglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Einige Inhalte und Funktionen sind noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu können insbesondere gehören:
Karten- und interaktive Module (z. B. Standortkarten, Filterfunktionen)
Eingebettete Inhalte oder externe Verlinkungen
Dynamisch geladene Inhalte (z. B. JSON-basierte Daten)
Einzelne Darstellungs- oder Kontrastelemente
Bedienbarkeit per Tastatur oder Screenreader in Teilbereichen
Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu reduzieren.
Hinweis zu externen Inhalten
Auf dieser Webseite werden Inhalte Dritter (z. B. verlinkte Webseiten, eingebettete Karten oder externe Dienste) eingebunden. Für diese Inhalte kann keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden, da sie außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Inhalte oder Funktionen nicht barrierefrei nutzen können, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Kontakt:
kontakt@schaufensterbummel.online
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Barriere auftritt.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Für Baden-Württemberg:
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg (LZ-BARR)
Rechtlicher Hinweis
Dieses Online-Angebot richtet sich an eine breite Öffentlichkeit und stellt ein redaktionelles Informationsportal dar. Eine Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit kann im Einzelfall abhängig von der rechtlichen Einordnung (insbesondere als Kleinstunternehmen oder rein redaktionelles Angebot) unterschiedlich zu bewerten sein.
Unabhängig davon wird die barrierearme Gestaltung der Inhalte als fortlaufendes Ziel verfolgt.
Hinweis zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit
Die Umsetzung vollständiger Barrierefreiheit erfolgt unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Zumutbarkeit gemäß § 17 BFSG.